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Historischer Entscheid des Bundesgerichts: Gesamtwürdigung bei Einbürgerung entscheidend
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Historischer Entscheid des Bundesgerichts: Gesamtwürdigung bei Einbürgerung entscheidend

Aktion Vierviertel

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Medienmitteilung vom 21. Mai 2025 der Aktion Vierviertel

Heute hat das Bundesgericht nach einer öffentlichen Urteilsberatung einen historischen Entscheid gefällt. Die Integrationskriterien für die Einbürgerung müssen in einer Gesamtwürdigung betrachtet werden. Die Einbürgerung darf nicht aufgrund eines einzelnen Bagatelldelikts – im vorliegenden Fall ein Selbstunfall im Strassenverkehr – verweigert werden. Der heutige Entscheid ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Bürgerrecht, wie es die Demokratie-Initiative fordert.

Ein Selbstunfall im Strassenverkehr (Sekundenschlaf) nach einem Wanderausflug bedeutet für einen Goldauer Wirt, dass er für fünf Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen werden sollte. Nach dem Schwyzer Verwaltungsgericht kommt nun auch das Bundesgericht letztinstanzlich zum Schluss: Die Integrationskriterien müssen stets in einer Gesamtwürdigung betrachtet werden. Demnach darf die Integration nicht allein aufgrund eines einmaligen Fehltritts im konkreten Einzelfall als unzureichend beurteilt werden, wenn alle übrigen Integrationsanforderungen derart positiv beurteilt werden wie im vorliegenden Fall.

Entscheid von grundlegender Bedeutung
Der heutige Entscheid des Bundesgerichts verlangt eine grundlegende Praxisänderung der Einbürgerungsbehörden. Auch bei kleineren Fehltritten muss stets eine Gesamtwürdigung der Integrationskriterien vorgenommen werden. «Killerkriterien sind damit nicht mehr zulässig», stellt Elias Studer erfreut fest, der den Fall als Rechtsvertreter strategisch begleitet hat. Schweizweit müssen die Behörden nun ihre Praxis grundsätzlich ändern. Integrationskriterien müssen neu stets gesamthaft beurteilt werden, niemand darf somit pauschal beispielsweise aufgrund von kleineren Verkehrsdelikten von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.

Als Mitinitiant der Demokratie-Initiative freut sich Studer über den heutigen Entscheid. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Bürgerrecht, wie es die Initiative fordert. Für den Goldauer Wirt ist das Urteil eine späte Genugtuung: Aufgrund der Länge des Verfahrens ist die nun offiziell rechtswidrige Sperrfrist von fünf Jahren ohnehin abgelaufen
– seiner Einbürgerung sollte also endlich nichts mehr im Weg stehen.

Kontaktpersonen für Medienanfragen:
Arbër Bullakaj (DE), Nadra Mao (FR), Agnese Zucca (IT)
Co-Präsidium Aktion Vierviertel
kontakt@demokratie-volksinitiative.ch

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IBAN CH86 0078 1624 8437 7200 1
BIC: KBSGCH22

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